Zur diskriminierenden Behandlung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst in Spanien unter Verstoß gegen die Richtlinie 1999/70/EG  

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Nach Ansicht des Petenten verstößt die öffentliche Verwaltung in Spanien gegen die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, da Aushilfspersonal im Vergleich zu den übrigen öffentlich Bediensteten zu nachteiligen Bedingungen eingestellt würde. Der Petent weist darauf hin, dass die spanische Regierung und die verschiedenen Regionalregierungen fortwährend gegen die betreffende Rechtsvorschrift verstoßen hätten, indem jahrelang keine Auswahlverfahren zur Besetzung offener Planstellen durchgeführt wurden. Als dann schließlich doch Auswahlverfahren durchgeführt wurden, sei lediglich eine im Verhältnis zu den tatsächlich offenen Planstellen sehr geringe Anzahl dieser Stellen ausgeschrieben worden, wobei Bedienstete auf Zeit, die diese Stellen jahrelang besetzt hatten, nicht an den Verfahren teilnehmen durften.

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