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Tämä on online-vetoomus Euroopan parlamentin .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Nach Ansicht des Petenten verstößt die öffentliche Verwaltung in Spanien gegen die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, da Aushilfspersonal im Vergleich zu den übrigen öffentlich Bediensteten zu nachteiligen Bedingungen eingestellt würde. Der Petent weist darauf hin, dass die spanische Regierung und die verschiedenen Regionalregierungen fortwährend gegen die betreffende Rechtsvorschrift verstoßen hätten, indem jahrelang keine Auswahlverfahren zur Besetzung offener Planstellen durchgeführt wurden. Als dann schließlich doch Auswahlverfahren durchgeführt wurden, sei lediglich eine im Verhältnis zu den tatsächlich offenen Planstellen sehr geringe Anzahl dieser Stellen ausgeschrieben worden, wobei Bedienstete auf Zeit, die diese Stellen jahrelang besetzt hatten, nicht an den Verfahren teilnehmen durften.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
14.01.2020
Vetoomus päättyy:
13.01.2021
Alueella:
Euroopan unioni
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan