Velfærd

Im Namen des Centre for Independent Living (Zentrum für selbstbestimmtes Leben), zur Verwendung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Bulgarien 

Andrageren
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
15 Støttende 15 i Den Europæiske Union

Samlingen er afsluttet

15 Støttende 15 i Den Europæiske Union

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2019
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Forbered indsendelse
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition fra Europa-Parlamentet ,

videresendelse

Die Petition betrifft die geplante Verwendung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Bau von Wohngruppengebäuden für Menschen mit Behinderungen und Senioren. Diese Wohngruppengebäude werden im Rahmen der Bemühungen der bulgarischen Regierung errichtet, das System der Langzeitpflege zu deinstitutionalisieren und die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und Senioren und deren wirkliche Eingliederung in die Gesellschaft und Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Die Petentin ist jedoch besorgt, dass solche Wohngruppen zwar schrittweise zur Schließung traditioneller Einrichtung führen könnten, die Isolierung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und Senioren in der Gesellschaft jedoch wahrscheinlich nicht beenden werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Petentin eine alternative Verwendung der EU-Mittel für den Kauf von Wohnungen in vorhandenen Wohnblöcken oder Häusern und für eine stärker individualisierte Betreuung vor. Die Petentin bittet das Europäische Parlament, die Kommission aufzufordern, dafür zu sorgen, dass Bulgarien die EU-Mittel dafür nutzt, die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Verpflichtungen des Landes im Rahmen der EU und der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dafür müssen eine Strategie und ein Plan für die Langzeitpflege (ambulante Betreuung) beschlossen werden, bei denen der Bereitstellung von barrierefreiem und erschwinglichem Wohnraum (keine Wohnanlagen) und der ambulanten Betreuung in der Gemeinschaft, einschließlich der persönlichen Betreuung, Vorrang eingeräumt wird. Die Petentin schlägt die Entwicklung einer Methode vor, mit der die Strategien der Mitgliedstaaten für eine ambulante Betreuung bewertet werden und bei der die Behindertenrechtskonvention berücksichtigt und die Mitgliedstaaten nach den Ergebnissen für die betroffenen Einzelpersonen im Hinblick auf deren soziale Inklusion und Teilhabe an der Gemeinschaft bewertet werden.

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