Zum mutmaßlichen Verstoß der bulgarischen Zivilprozessordnung gegen die Richtlinie 93/13/EWG des Rates 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Die Petentin ist Mitglied der „Vereinigung der Opfer von privaten Gerichtsvollziehern und des Justizsystems – Solidarität“ und beanstandet die Weigerung der Justiz, den Vorrang des Unionsrechts in Bulgarien einzuhalten. Die bulgarischen Rechtsvorschriften enthielten Bestimmungen, die im Widerspruch zur Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stünden. Die Petentin gibt an, dass ihre Wohnung als Garantie für ein Hypothekendarlehen verpfändet wurde und ein privater Gerichtsvollzieher die Wohnung infolgedessen verkauft hat, ohne die Verfahrensunterlagen anzufertigen und zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmungen der bulgarischen Zivilprozessordnung und insbesondere die Bestimmungen über Mahn- und Vollstreckungsverfahren ständen nicht im Einklang mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren, und es fehlten wirksame Rechtsbehelfe gemäß den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die meisten Fälle würden von den Bezirksrichtern von Beginn an benachteiligt, da sie bewusst keine gerichtlichen Akte erstellten. Es gäbe außerdem keine wirkliche rechtmäßige Möglichkeit, das Handeln und die Unterlassungen privater Gerichtsvollzieher anzufechten, was durch den Mangel an Kontrollmaßnahmen noch verstärkt werde.

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