Çevre

Im Namen der Überparteilichen Plattform für den Erhalt der Waldfläche bei der Raiffeisen Arena (Waldstadion Pasching), zur angeblichen Verletzung der Aarhus-Konvention bei Änderung des Flächenwidmungsplans in Pasching (Österreich) 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Nach Ansicht der Petentin fordert die Europäische Kommission die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich nicht umfassend ein. Die Petentin habe Beschwerde gegen eine geplante Flächenwidmungsänderung eingereicht. Das zur Anwendung kommende Oberösterreichische Raumordnungsgesetz ließe jedoch keine Überprüfung der Flächenwidmungsänderung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu. Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention verlange jedoch bei umweltrelevanten Entscheidungen wie Umwidmungen eine Überprüfung im gerichtlichen Verfahren. Österreich habe zwar gegen die Umsetzung von Artikel 9 Absatz 3 einen Vorbehalt eingebracht, jedoch habe der EuGH in einem Urteil entschieden, dass dem Mitgliedstaat die Ausgestaltung des verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens zwar freigestellt ist, jedoch die Möglichkeit des Überprüfungsverfahrens für die betroffene Öffentlichkeit sicherzustellen sei. Die Petentin fordert die Sicherstellung einer EU-rechtskonformen Umsetzung der Aarhus-Konvention im Raumordnungsverfahren.

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