Zu mutmaßlichem Betrug und Korruption hinsichtlich der unrechtmäßigen Verbringung von Eigentum durch Banken und private Gerichtsvollzieher in Bulgarien 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Die Petentin weist darauf hin, dass ein Gläubiger (eine Bank) einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt habe, ein Vollstreckungsverfahren gegen sie als Schuldnerin durchzuführen. Aus der beigefügten Vollmacht werde ersichtlich, dass die Mutter eines Angestellten des Gerichtsvollziehers die Bank vertritt. Dies beweise eine Verbindung zwischen dem Gläubiger und dem Gerichtsvollzieher, was der Unparteilichkeit des Gerichtsvollziehers und der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens zuwiderlaufe. Die Petentin gibt an, dass der Gläubiger und der Gerichtsvollzieher ein Betrugssystem geschaffen hätten, in dem die Gläubiger abgewertetes Eigentum auf Scheinauktionen kaufen, bei denen die Bank der einzige Bieter sei, der ein gültiges Angebot abgeben könne.Die Petentin weist auf die Rechtswidrigkeit von Handlungen hin, bei denen kein schriftlicher Antrag an das zuständige Gericht und somit auch kein Auftrag des Gerichts zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen vorliegt. In diesem Zusammenhang fordert sie das Europäische Parlament auf, die erforderlichen Verfahren anzuwenden, um diesen Praktiken in Bulgarien ein Ende zu setzen, bei denen das Eigentum von Verbrauchern, die Kreditdienstleistungen in Anspruch nehmen, mit Hilfe von Gerichtsvollziehern beschlagnahmt wird.

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