Zu einem mutmaßlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch die regionalen Behörden in Apulien 

Petitioner
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
0 supporters 0 in European Union

Collection finished

0 supporters 0 in European Union

Collection finished

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Prepare submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

Dies ist eine Online-Petition of the European Parliament.

forwarding

Der Petent schildert einen langjährigen Rechtsstreit mit den regionalen Behörden, der auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln in Zusammenhang mit einem Ausschreibungsverfahren für Bauarbeiten zurückgehe. Dabei habe er mehrmals versucht, das Verfahren vom Verwaltungsgericht für ungültig erklären zu lassen. Nachdem der Petent zunächst festgestellt habe, dass das Ausschreibungsverfahren gegen das Strafrecht verstößt (siehe „Hinweise“ Punkt 1 Unterpunkt 1), habe er eine Reihe von Beschwerden bei den regionalen Behörden in Apulien eingereicht, in denen er forderte, dass ihre ursprüngliche Ausschreibung annulliert und durch ein Verfahren ersetzt wird, das den Vorschriften über einen fairen Wettbewerbs entspricht. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit der regionalen Behörden habe der Petent eine Verwaltungsbeschwerde beim Staatsrat eingereicht (siehe „Hinweise“ Punkt 1 Unterpunkt 2), der 2015 und 2017 jeweils zu seinen Gunsten entschieden habe. Unterdessen hätten sich die regionalen Behörden mit der Begründung, dass es zum Zeitpunkt des ersten Urteils des Staatsrats zu kostspielig gewesen wäre, die Bauarbeiten von Grund auf neu zu beginnen, immer wieder geweigert, das fehlerhafte Ausschreibungsverfahren zu annullieren und eine neue Ausschreibung zu veröffentlichen (siehe „Hinweise“ Punkt 1 Unterpunkt 3). Trotz der beiden Urteile des Staatsrats, in denen die regionalen Behörden aufgefordert wurden, das Ausschreibungsverfahren zu annullieren und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, sei der Rechtsstreit zum dritten Mal an den Staatsrat verwiesen worden (siehe „Hinweise“ Punkt 1 Unterpunkt 4). Das dritte Urteil (vom 5. Juni 2018) habe sich jedoch teilweise von den früheren unterschieden, da der Staatsrat unter Hinweis auf den Umstand, dass das Gebäude fast fertiggestellt war, weder den Abriss des Gebäudes noch die Durchführung eines erneuten Ausschreibungsverfahrens anordnete (siehe „Hinweise“ Punkt 1 Unterpunkt 5). In seinem abschließenden Urteil (vom 28. Mai 2019) verwehrte der Staatsrat dem Petenten außerdem einen Anspruch auf Entschädigung, da die Arbeiten bereits so weit fortgeschritten seien, dass es kein Zurück mehr gebe (siehe „Hinweise“ Punkt 1 Unterpunkt 6). Schließlich verweist der Petent zur Stützung seiner Forderung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach die Mitgliedstaaten eine Entschädigung für alle Schäden leisten müssen, die durch einen Verstoß gegen die EU-Rechtsvorschriften – in diesem Fall Artikel 101 AEUV und die Richtlinie 2004/18 zur Festlegung von Vorschriften für öffentliche Bauaufträge (siehe „Hinweise“ Punkt 2.1) – verursacht werden, soweit sie sich aus einer Entscheidung eines in letzter Instanz entscheidenden Gerichts – in diesem Fall des Staatsrats – ergeben. Er weist darauf hin, dass im vorliegenden Fall sämtliche vom Gerichtshof aufgestellten Voraussetzungen erfüllt seien (siehe „Hinweise“ Punkt 2 Unterpunkt 2). Daher fordert er die EU auf, wegen der Verletzung des Vertrags und des abgeleiteten Rechts in Bezug auf den freien Wettbewerb sowie von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention über das Recht auf ein faires Verfahren ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Link to the petition

Image with QR code

Tear-off slip with QR code

download (PDF)

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now