Im Namen der „Asociación Sindical Independiente de Justicia“ (unabhängiger Berufsverband der Justiz), zur diskriminierenden Behandlung öffentlicher Bediensteter auf Zeit durch die staatlichen Behörden in Spanien unter Verstoß gegen die Richtlinie 1999/70/EG  

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
870 Soutien 870 en Union européenne

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Nach Ansicht des Petenten verstoßen die öffentlichen Behörden in Spanien gegen die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und gegen die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Mai 2018 über die missbräuchliche Verwendung befristeter Arbeitsverträge, indem sie die Arbeitsbedingungen von Justizbediensteten ernsthaft beeinträchtigen. Die spanischen Behörden würden wiederholt und kontinuierlich gegen diese Rechtsvorschrift verstoßen. Der Petent fordert die korrekte Umsetzung der Richtlinie 1999/70/EG im Sinne wirksamer und abschreckender Mechanismen, mit denen die missbräuchliche Verwendung befristeter Verträge für in der Justizverwaltung tätige Bedienstete auf Zeit unter Strafe gestellt wird, wobei die Umwandlung dieser befristeten Verträge in unbefristete Verträge die einzige Option sei, die mit der Richtlinie 1999/70/EG im Einklang steht. Zudem müssten die Auswahlverfahren, die für die allgemeinen Rechts- und Verwaltungsabteilungen der Justizverwaltung eingeführt wurden, so lange ausgesetzt werden, bis die Bestimmungen der oben genannten Richtlinie hinsichtlich Strafmaßnahmen bei missbräuchlicher Verwendung befristeter Arbeitsverträge korrekt umgesetzt werden.

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