Zur Nichtumsetzung der Verordnung (EU) 2015/2421 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens  

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Der Petent ersucht das Europäische Parlament, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die spanischen Behörden die nationalen Rechtsvorschriften mit der Verordnung (EU) 2015/2421 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in Einklang bringen. Er fordert insbesondere, dass ein Rechtsanwalt oder ein gesetzlicher Vertreter in Fällen mit Ansprüchen von weniger als 5 000 EUR nicht mehr zwingend erforderlich ist, ohne jedoch die Beteiligung eines solchen Rechtsbeistands zu umgehen, wenn dies ungeachtet der Höhe des fraglichen Betrags aufgrund des zur Diskussion stehenden Problems erforderlich ist.

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