Zum Rentenversicherungsgesetz 4387/2016 in Griechenland und zur angeblichen Diskriminierung unter Rentnern 

La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent macht geltend, dass Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes 4387/2016 über die Reform des Rentenversicherungssystems einen offensichtlichen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit sowie gegen den Grundsatz der „pro rata temporis“ darstelle.Er behauptet, dass eine solche Bestimmung diskriminierend sei und daher gegen EU-Recht verstoße, insbesondere gegen– Artikel 157 AEUV zum Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und– Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.Der Petent sei beim Pensionsfonds für Bauingenieure und Bauunternehmer für öffentliche Arbeiten (TSMEDE) als freiberuflicher Arbeitnehmer versichert gewesen und habe nach der Veröffentlichung des Gesetzes 4387/2016 vom 12.5.2016 und vor dem 31.12.2016 den Ruhestand beantragt. Er macht geltend, dass seine Rente erheblich geringer sei als die seiner Kollegen, die vor der Veröffentlichung des neuen Gesetzes den Ruhestand beantragt, unter denselben Bedingungen gearbeitet und die gleichen Rentenbeiträge entrichtet hatten und dieselbe Anzahl ruhegehaltsfähiger Dienstjahre und erworbener Ansprüche aufwiesen.

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