Zu Grundrechten von LGBT-EU-Bürgern und deren unterschiedlicher Behandlung in verschiedenen Mitgliedstaaten 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
5 5 v Evropská unie

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Der Petent macht darauf aufmerksam, dass immer noch homosexuelle Paare in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt und schlechter gestellt würden als heterosexuelle Paare, obwohl ihnen Gleichheit in den Verträgen sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zugesichert werden würden. So würden gleichgeschlechtlichen bi-nationale Paaren, obwohl Ehe und Familie geschützt sei, schlechter gestellt z.B. bei der Anerkennung von Heiratsurkunden in einem anderen Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten würden in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrechte per einfachen Gesetzes außer Kraft setzen. Er sei seit 2011 mit einem Niederländer verheiratet, aber die deutschen Behörden würden die zivile Ehe nicht anerkennen, ihm keinen Reisepass ausstellen sowie kein Wahlrecht einräumen, solange er nicht von seinen Rechten abstand nehme, wodurch er staatenlos würde. Dieses Recht könne er im Gegensatz zu einem heterosexuellen Mann auch nicht vor Gericht einklagen. Daher fordert der Petent ein europäisches Gesetz, welches verschiedene Begriffe wie Geschlecht und Ehe einheitlich definiert sowie LGTB als Minderheit anerkennt.

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