Unterzeichnet von 6 weiteren Personen, zu angeblichen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot von Frauen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, bei den Beschäftigungsbedingungen 

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Die Petentin führt an, dass es bei der Anwendung von EU-Recht in Bulgarien Verstöße und Unregelmäßigkeiten mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz sowie mit Blick auf den Schutz von Arbeitnehmerrechten gebe. Die Petentin und weitere Unterzeichnerinnen beschreiben ihre Situation: Sie alle seien berufstätige Mütter, die Mutterschaftsurlaub genommen hätten und nun von ihrem Arbeitgeber benachteiligt würden, da ihnen das Recht auf eine entsprechende Gehaltserhöhung nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub mit der Begründung verweigert werde, dass keine jährliche Bewertung der Arbeitsleistung stattfinden konnte. Es gebe keine klaren und spezifischen Regeln, wie mit Blick auf Gehaltserhöhungen von Angestellten zu verfahren sei, sodass es bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zu Fehlinterpretationen seitens der Arbeitgeber und zur Entstehung diskriminierender Praktiken kommen könne. Die Petentin macht geltend, dass innerstaatliches Recht den Rechtsakten der EU zum Diskriminierungsverbot entsprechen müsse. Daraufhin führt sie eine Reihe der betreffenden Rechtsakte an: die Beschäftigungsrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/78/EG), die Richtlinie 2006/54/EG (Neufassung), mit der Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Bereich Beschäftigung und Arbeit, einschließlich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, untersagt werden, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zum Mutterschaftsurlaub (2015/2655(RSP)) sowie zahlreiche internationale rechtsverbindliche Übereinkommen, die von Bulgarien unterzeichnet wurden (z. B die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau).

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