Socijalnim pitanjima

Zur systematischen Nichtanwendung der Richtlinie 1999/70/EG durch die Region Sizilien 

Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

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  1. Pokrenut 2019
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  3. Pripremite podnošenje
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija Europskog parlamenta .

Prosljeđivanje
Ova je peticija također dostupna u Hrvatski .

Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

Der Petent beklagt, dass der sizilianische Gesetzgeber de facto die nationale Gesetzgebung (Gesetzgebungsdekret Nr. 368 vom 6. September 2001) nicht anwendet, mit der die Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge in der EU umgesetzt wurde und der die regionale Gesetzgebung gegenübersteht, die nicht mit Gemeinschaftsrecht zu befristeten Arbeitsverträgen vereinbar ist. Die Arbeitnehmer (mehr als 5 000), auf die der Petent Bezug nimmt, sind Angestellte im öffentlichen Dienst in Gemeinden, Gesundheitsbehörden, Krankenhäusern verschiedener Ebenen und anderer Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, vorrangig in der Region Sizilien. Ursprünglich wurden sie für gemeinnützige oder sozial nützliche Arbeiten beschäftigt. Nachfolgend wurden sie kraft einer Plethora von Gesetzen von den 1990ern bis heute als Nutznießer von befristeten Arbeitsverträgen eingestuft. Die regionale Gesetzgebung gestattete die Erneuerung einer befristeten Arbeitsbeziehung innerhalb eines Zeitraumes von rund 28 Jahren ab dem Jahr 1990, was einen Verstoß gegen Paragraph 5 der Richtlinie 1990/70/EG (fehlende Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch in Bezug auf Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 36 Monaten) darstellt. Insbesondere bezieht sich die Kritik des Petenten auf das Regionalgesetz Nr. 17 vom 28. Dezember 2004, das die sizilianischen Gerichte nutzen, um die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie nicht umzusetzen, und das besagt, dass Arbeitnehmer, die die Kategorie der sozial nützlichen Arbeiten verlassen, nicht der staatlichen Regelung zur dauerhaften Beschäftigung gemäß Artikel 77.2 des Regionalgesetzes Nr. 17 vom 28. Dezember 2004 unterliegen. Als Beweis für die abwegige Auslegung der sizilianischen Rechtsprechung verweist der Petent auf das Urteil Nr. 25672 des Kassationsgerichts vom 27. Oktober 2013, das die Rechtsbeschwerde eines sizilianischen Zeitarbeitnehmers bestätigte, der, nachdem er viele Jahre lang einfache Aufgaben im Dienst einer lokalen Verwaltung ausgeführt hatte, die Anerkennung der unbefristeten Art seiner Arbeitsbeziehung und somit Schadenersatz nach nationaler Gesetzgebung forderte (T.U. Beschäftigung im öffentlichen Dienst). Das oberste Gericht widerrief daraufhin das Urteil des Berufungsgerichts von Palermo, das sich nach einer Fehlinterpretation des dem Vertrage zugrunde liegenden Rechtsgrundes, „[der] nicht in den befristeten Organisations- und Herstellungsanforderungen der lokalen Behörde liegt, sondern in den politischen und sozialen Anforderungen, die auf die Überwindung der Fürsorgebeziehung, charakteristisch für sozial nützliche Arbeiten, ausgerichtet ist, um die betreffenden Arbeitnehmer dazu zu befähigen, Fachkompetenzen und Qualifikationen zu erwerben“ auf Paragraph 2 Buchstabe b der Rahmenvereinbarung zur Richtlinie 1999/70/EG berief, um seine Nichtanwendung zu rechtfertigen.

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Informacije o peticiji

Peticija je pokrenuta: 24. 09. 2019.
Peticija završava: 23. 09. 2020.
Regija: Europska unija
Kategorija: Socijalnim pitanjima

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