über die Verluste, die sein landwirtschaftlicher Betrieb aufgrund von Maßnahmen im Widerspruch mit den EU-Rechtsvorschriften erleiden musste  

Pétitionnaire
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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
3 Soutien 3 en Union européenne

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Der Petent, dem ein landwirtschaftlicher Betrieb zur Zucht und Ausfuhr von Bienenköniginnen gehört, gibt an, hohe finanzielle Verluste durch die Maßnahmen erlitten zu haben, die kürzlich durch die Region Sizilien und die Kommission angenommen wurden. Am 28. Juni 2019 hat die Region Sizilien das Gesetzesdekret 1343 herausgegeben, mit dem eine Schutzzone mit einem Umkreis von fünf Kilometern in dem Gebiet um die Gemeinden Lentini, Carlentini und Catania errichtet und die Ausfuhr von Bienenköniginnen außerhalb der Region verboten wurde. Zudem habe die Kommission Sizilien wieder in die Schutzzone eingeschlossen, die durch den Durchführungsbeschluss 2014/909/EU der Kommission betreffend bestimmte Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem bestätigten Auftreten des kleinen Bienenstockkäfers in Italien beschlossen wurde. Dem Petenten zufolge sind die Maßnahmen, die von der Region Sizilien und der Kommission ergriffen wurden, nicht mit den Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2017/2174/EU vereinbar, da in ihm die Möglichkeit vorgesehen wird, Bienenköniginnen unter bestimmten Bedingungen auszuführen.

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