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Im Namen der Abteilung „Verbraucherrechte“ der Anwaltskammer von Barcelona zum Verstoß Spaniens gegen die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten 

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Die Petentin beschwert sich darüber, dass das Gesetz 7/2017, mit dem die Richtlinie 2013/11/EU in spanisches Recht umgesetzt wird, kein System zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten für Bankinstitute und/oder Finanzdienstleistungen vorsehe. Auch das kürzlich verabschiedete Gesetz 5/2019 über Hypothekenkredite sieht keine solche Möglichkeit vor. Die Petentin erklärt, dass Beschwerden in diesem Bereich an die spanische Zentralbank verwiesen würden, die ihrer Ansicht weder eine unabhängige Einrichtung noch in der Lage sei, die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen. Die Petentin erklärt außerdem, dass die Frist für die ordnungsgemäße Umsetzung im Juli 2015 abgelaufen sei und dass die Lösung von Streitigkeiten derzeit vor völlig überlasteten Gerichten behandelt werde.

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