Zur Schaffung eines Sondervisums für die Nicht-EU-Partner von im Ausland lebenden EU-Bürgern 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent, ein EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU, weist auf den Verwaltungsaufwand hin, der nach 14 Jahren Ehe noch immer nötig sei, wenn er mit seiner Frau in die EU reist, weil sie keine EU-Bürgerin ist. Seine Frau müsse jedes Mal ein Schengen-Visum beantragen, das nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer vorsehe. Er ersucht darum, die Einführung eines speziellen Langzeitvisums für Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern nach Ablauf von zwei Jahren nach der Eheschließung mit einem EU-Bürger in Erwägung zu ziehen. Ein solches Sondervisum sollte nach Ansicht des Petenten nach Möglichkeit eine Dauer von zehn Jahren oder mindestens fünf Jahren haben. Ein solches Visum würde die Freizügigkeit der Familien von EU-Bürgern begünstigen. Der Petent erklärt ferner, dass die örtlichen Bediensteten in EU-Konsulaten oder ausgelagerten Visastellen im Ausland häufig nicht sehr gut mit den Rechten der EU-Bürger vertraut seien und ihren Partnern unnötige zusätzliche Verpflichtungen auferlegen können.

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