Zur angeblich falschen Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates im polnischen Ausländergesetz 

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Der Petent gibt an, dass die Vorschriften des polnischen Ausländergesetzes vom 12. Dezember 2013 nicht mit der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vereinbar seien, insbesondere mit den Erwägungsgründen 5, 6, 10 und 11 zum Status von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und mit Artikel 5 Absatz 2. Dem Petenten zufolge ist es aus organisatorischen Gründen zu schwierig oder sogar unmöglich, die Anforderungen für eine amtliche Anerkennung der Kenntnisse der polnischen Sprache zu erfüllen, um eine langfristige Aufenthaltsberechtigung in der EU zu erhalten: Es gibt zu wenige Prüfungstermine, die Prüfungen werden in nur wenigen Zentren in Polen abgehalten und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Darüber hinaus scheint seiner Meinung nach die Frage der verpflichtenden und amtlich anerkannten Kenntnisse der polnischen Sprache im Widerspruch zur Bestimmung von Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie zur Erfüllung der Integrationsanforderungen zu stehen.

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