Zu den Rechten von Personen „unbestimmter Staatsangehörigkeit“ in Estland 

Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
2 Palaikantis 2 in Europos Sąjunga

Rinkimas baigtas

2 Palaikantis 2 in Europos Sąjunga

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Parengti pateikimą
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija Europos Parlamento .

persiuntimas

Der Petent bringt Besorgnis hinsichtlich der Situation von Personen „unbestimmter Staatsangehörigkeit“ in Estland zum Ausdruck, die 7 % der estnischen Bevölkerung ausmachen. Nach Feststellung des Petenten stehen vielen dieser Personen nicht dieselben Rechte zu wie estnischen Staatsbürgern oder EU-Bürgern, obwohl sie seit vielen Jahren in Estland leben oder dort geboren wurden. Der Petent ist der Ansicht, dass EU-Bürgern, die nach Estland kommen, mehr Rechte und Freiheiten gewährt werden, als dort wohnhaften Nichtstaatsangehörigen. Der Petent behauptet, dass sich Artikel 49 AEUV zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit auf EU-Bürger beschränkt und dass Nichtstaatsangehörige, die ein Unternehmen gründen, sich nicht frei in der EU bewegen können. Nichtstaatsangehörige unterliegen nicht dem Grundsatz der Gegenseitigkeit nach der Rahmenvereinbarung zur Erteilung von Visa und können nur in 15 Länder außerhalb des Schengen-Raums reisen. Angeblich ist es Nichtstaatsangehörigen zudem unmöglich, die durch die Verordnung „Brüssel IIa“ über die Beilegung von Streitigkeiten in Eheangelegenheiten festgelegten Rechte wahrzunehmen. Der Petent protestiert gegen die geänderte Rechtslage, die sich durch die Abschaffung der Erklärung Nr. 2 über die Staatsangehörigkeit ergeben hat, welche nicht mehr Bestandteil des Anhangs der aktuellen EU-Verträge ist. Der Petent ersucht den Petitionsausschuss, die Situation von „Personen unbestimmter Staatsangehörigkeit“ bzw. der sogenannten „Nichtstaatsangehörigen“ zu untersuchen.

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