über doppelte Beitragszahlungen an das Gesundheitssystem durch niederländische Staatsangehörige im Ruhestand, die in Dänemark leben 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent hebt die doppelten Beträge hervor, die er als niederländischer Staatsangehöriger im Ruhestand, der in Dänemark lebt, zahlt: einerseits würden die gesamten Kosten für ärztliche Behandlungen, die zugunsten von niederländischen Bürgern durchgeführt wurden, von den Niederlanden an Dänemark zurückgezahlt. In den Niederlanden werde ein System der Sonderabgaben angewendet, um dies zu finanzieren. Andererseits trügen EU-Bürger, die in Dänemark leben, jedoch durch das dänische Steuersystem zur Gesundheitsversorgung bei. Der Vertrag zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zwischen den beiden Staaten finde keine Anwendung, da er nur für die niederländische Lohn- und Einkommenssteuer gelte; die Abgaben, die an die niederländischen Behörden im Zusammenhang mit einer Krankenversicherung geleistet werden, würden nicht als Steuer angesehen. Dem Petenten zufolge hindern diese indirekten doppelten Beitragszahlungen EU-Bürger daran, ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU auszuüben.

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