Im Namen der Vereinigung D.E.C.I.B.A., zur missbräuchlichen Meldung notleidender Kredite durch die italienischen Banken 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
18 18 v Evropská unie

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Der Petent, stellvertretender Vorstand der Vereinigung, beklagt das Fehlverhalten italienischer Banken, wenn sie Kunden, die lediglich zahlungsunfähig werden (oft aufgrund von Zufallssituationen, die sich deutlich von denen, die zu einer Insolvenz führen, unterscheiden), dem Risikozentrum (ein Informationswerkzeug der Kreditbranche) als „schlechte Zahler“ melden. Eine solche Meldung lässt den gemeldeten Kunden unzuverlässig erscheinen und kann erhebliche Schäden, wie beispielsweise die Rücknahme bereits gewährter Kreditrahmen, eine Sperrung für neue Kredite von derselben oder einer anderen Bank oder für die Eröffnung neuer Girokonten, verursachen. Der Petent bringt seine Einwände gegen eine ganze Reihe von Problemen zum Ausdruck, die seiner Meinung nach unrechtmäßig und verfassungswidrig seien (den Anspruch auf rechtliches Gehör, die Unschuldsvermutung). Die Banken verstießen gegen das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, das in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (sowie in Artikel 39 EUV und Artikel 16 AEUV) verankert ist. Sei eine solche Meldung weder rechtlich begründet noch verhältnismäßig, und geschehe sie ohne das Einverständnis der betroffenen Person, so könne diese irreversible Schäden in ihrem persönlichen und beruflichen Leben erleiden.

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