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Im Namen der spanisch-türkischen Vereinigung zur Bearbeitung von Asylanträgen türkischer Staatsbürger in Spanien  

Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
9 Palaikantis 9 in Europos Sąjunga

Rinkimas baigtas

9 Palaikantis 9 in Europos Sąjunga

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Parengti pateikimą
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija Europos Parlamento .

persiuntimas

Der Petent beklagt, dass Spanien gegen das EU-Recht verstoße, da er eine Reihe von Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des internationalen Schutzes festgestellt habe. Der Petent weist darauf hin, dass die Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz länger als 24 Monate dauerten. Darüber hinaus zeige das über das Online-Verwaltungssystem der Regierung zugängliche System für die Verwaltung von Terminen immer wieder die Botschaft: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen keine Termine zur Verfügung“, wenn Antragsteller versuchen, einen Termin zur Erneuerung ihrer Unterlagen zu vereinbaren, was nach Ansicht des Petenten einen eklatanten Verstoß gegen die Dokumentationspflichten gegenüber um internationalen Schutz ersuchenden Antragstellern darstelle. Der Zusammenbruch des Personalverwaltungssystems wirke sich sehr nachteilig auf die Fähigkeit aus, das Recht auf Beschäftigung auszuüben, da die Personen, die internationalen Schutz beantragen, nicht in der Lage seien, ihre Dokumente rechtzeitig zu erneuern und somit ihrem Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln sichern können, weshalb sie auf das öffentliche Aufnahmesystem für Personen, die internationalen Schutz beantragen, angewiesen bleiben. Der Petent beklagt auch den Personalmangel in den Asyl- und Flüchtlingsämtern in Spanien. Schließlich beklagt er, dass die Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die bis Juli 2015 umgesetzt werden sollten, von den spanischen Staatsorganen noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden seien.

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