Zur Zuständigkeit der EU bei Asylverfahren und der Errichtung von Europahäusern 

Verzoeker
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

0 handtekeningen

Handtekeningeninzameling voltooid

0 handtekeningen

Handtekeningeninzameling voltooid

  1. Gestart 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Overdracht voorbereiden
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Dit is een online petitie van het Europees Parlement.

doorsturen
Deze petitie is ook beschikbaar in Nederlands.

Verzoekschrift gericht aan: Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

Der Petent ist der Meinung, dass durch das Dubliner Abkommen, bei dem die Erstaufnahmeländer der EU für die Bearbeitung eines Asylantrages zuständig sind, prekäre Situationen vor Ort, z. B. auf den Inseln Griechenlands vor der Küste der Türkei, entstanden seien. Er fordert eine Änderung der Rechtslage dahingehend, dass der EU anstelle der Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Bearbeitung der Asylanträge übertragen wird. Der Petent führt mehrere Vorschläge zur praktischen Durchführung an. So sollten Asylantragsteller in Einrichtungen der EU, sogenannten „Europahäusern“, oder auf Schiffen, die unter EU-Flagge fahren, untergebracht werden. Die Kosten hierfür sollten aus dem EU-Haushalt bestritten werden. Asylantragsteller sollten sich frei zwischen den „Europahäusern“ bewegen können und hierfür mit vorläufigen Papieren ausgestattet werden. Zur Feststellung von freien Schlafplätzen in einem „Europahaus“ solle eine Mobiltelefon-App entwickelt werden. Ferner solle auch nach der Unterbringung in einem „Europahaus“ weiterhin eine Abschiebung der betreffenden Person möglich sein.

Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 28-04-2020
Collectie eindigt: 28-04-2021
Regio: Europese Unie
Categorie: Migratie

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen