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Zur Lage im Vereinigten Königreich, wo die Wahlen zum Europäischen Parlament angeblich nicht in allgemeiner Direktwahl abgehalten werden 

Petitioner
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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent beklagt, dass das Vereinigte Königreich gegen Artikel 14 Absatz 3 EUV verstoße, der wie folgt lautet: „Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.“ Dem Petenten zufolge betrifft der Umstand, dass im Vereinigten Königreich weder die nationalen Wahlen noch die Europawahl in allgemeiner Direktwahl abgehalten werden, in erster Linie zwei Gruppen: unverheiratete Väter und Strafgefangene. Der Petent weist darauf hin, dass die 73 britischen Abgeordneten nicht rechtmäßig gewählt worden seien und dass sich das Europäische Parlament daher nicht korrekt konstituiert habe und keine Autorität besitze. Der Petent regt an, die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen, damit dieser entscheiden kann, ob i) das Europäische Parlament sich rechtmäßig konstituiert hat und ob ii) die EU-Institutionen mit einer Regierung – der des Vereinigten Königreichs – kommunizieren können, die nach seinem Dafürhalten nicht rechtmäßig gebildet wurde.

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