Zur Lage im Vereinigten Königreich, wo die Wahlen zum Europäischen Parlament angeblich nicht in allgemeiner Direktwahl abgehalten werden 

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

0 Unterschriften

Sammlung beendet

0 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Europäischen Parlaments.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

Der Petent beklagt, dass das Vereinigte Königreich gegen Artikel 14 Absatz 3 EUV verstoße, der wie folgt lautet: „Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.“ Dem Petenten zufolge betrifft der Umstand, dass im Vereinigten Königreich weder die nationalen Wahlen noch die Europawahl in allgemeiner Direktwahl abgehalten werden, in erster Linie zwei Gruppen: unverheiratete Väter und Strafgefangene. Der Petent weist darauf hin, dass die 73 britischen Abgeordneten nicht rechtmäßig gewählt worden seien und dass sich das Europäische Parlament daher nicht korrekt konstituiert habe und keine Autorität besitze. Der Petent regt an, die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen, damit dieser entscheiden kann, ob i) das Europäische Parlament sich rechtmäßig konstituiert hat und ob ii) die EU-Institutionen mit einer Regierung – der des Vereinigten Königreichs – kommunizieren können, die nach seinem Dafürhalten nicht rechtmäßig gebildet wurde.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.09.2019
Sammlung endet: 23.09.2020
Region: Europäische Union
Kategorie: Verwaltung

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern