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Zu einem Konflikt zwischen dem Statut der Beamten der EU und dem tschechischen Gesetz über Alterszusatzversorgungen 

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Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
2 Støttende 2 i Den Europæiske Union

Samlingen er afsluttet

2 Støttende 2 i Den Europæiske Union

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2019
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Forbered indsendelse
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition fra Europa-Parlamentet ,

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Die Petentin, eine ehemalige Bedienstete des Europäischen Parlaments, ist aufgrund eines Konflikts zwischen den Bestimmungen des Statuts der Beamten der EU und dem tschechischen Gesetz über Alterszusatzversorgung nicht in der Lage, ihren Rentenbeitrag aus dem System der EU-Organe in einen privaten Rentenfonds in der Tschechischen Republik zu übertragen. Der Petentin zufolge sieht das Statut der Beamten die Übertragung von angespartem Kapital an einen privaten Fonds vor, wenn u. a. das Kapital nicht zurückgezahlt wird, während gemäß dem tschechischen Gesetz die Möglichkeit einmaliger pauschaler Rückzahlungen an Kunden von privaten Fonds gewährleistet sei. Infolgedessen könne keiner der tschechischen privaten Fonds die Anforderungen des Statuts der Beamten der EU erfüllen und alle Rentenüberweisungen seien blockiert. Die Kommission empfahl der Petentin, einen privaten Fonds in einem anderen Mitgliedstaat zu nutzen, sie gibt jedoch an, dass dies ihre Verwaltungskosten erhöhen würde, sie in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig würde und ihr die Möglichkeit genommen würde, von Beihilfen und Steuerbefreiungen in der Tschechischen Republik zu profitieren. Die Petentin ist der Ansicht, dass die aktuelle Regelung diskriminierend ist und gegen Artikel 3 Absatz 2 EUV sowie Artikel 21 und 48 AEUV verstößt.

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