Zur Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Falle eines Verstoßes gegen EU-Recht durch die Mitgliedstaaten 

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
6 Unterstützende 6 in Europäische Union

Sammlung beendet

6 Unterstützende 6 in Europäische Union

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Europäischen Parlaments.

Weiterleitung

Der Petent ist der Ansicht, dass bei einem Verstoß gegen das in den bindenden EU-Rechtsvorschriften verankerte Sekundär- und Verfahrensrecht die von diesen Verstößen betroffenen Personen derzeit kein subjektives Klagerecht gemäß den Verträgen haben. Dadurch haben sie auch keinen Zugang zur Justiz, was eine Verletzung von Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) darstellt. Der Petent schlägt Lösungen zur Schließung dieser wahrgenommen Lücke vor.

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