Migration

Zur Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten durch Bulgarien 

Petitioner
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Der Petent gibt an, Richtlinie 2004/38/EG sei in Bulgarien nicht korrekt umgesetzt worden. Der Petent verweist auf Artikel 10 der Richtlinie 2004/38/EG, welcher die Vorlage eines Dokuments erfordert, das das Bestehen einer familiären Beziehung oder einer eingetragenen Partnerschaft bescheinigt, um in dem EU-Mitgliedstaat eine Aufenthaltskarte zu erhalten. Nach Angabe des Petenten verlangt die bulgarische Direktion für Migrationsfragen ein bestimmtes Dokument zum Nachweis einer „dauerhaften Beziehung“, in dem eine Ehe oder Lebensgemeinschaft durch ein offizielles Siegel eines anderen EU-Mitgliedstaats belegt wird. Aus der Sicht des Petenten handelt es sich hier um eine mangelhafte Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften.

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