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Zu seiner Beschwerde bei der Europäischen Kommission betreffend die Genehmigung von zwei Projekten 

Peticionario
Petición a.
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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  5. Decisión

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Expedición.

Der Petent habe bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf eine Finanzhilfe für die Stiftung „New Bulgaria“ bezüglich zwei Projekten und der Übertragung eines Betrags von 600 Mio. EUR vom Programm für die Integration von Roma an die Stiftung New Bulgaria eingereicht. Die Finanzierung der Projekte sei von den bulgarischen Behörden nicht genehmigt worden. Er äußerst seine Unzufriedenheit mit der Antwort, die er von der Generaldirektorin Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auf seine Beschwerde erhalten habe. In ihrer Antwort hätten die Dienststellen der Kommission darauf hingewiesen, dass die EU-Förderung für den Agrarsektor auf der Grundlage der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ gewährt werde und daher Entscheidungen über die Genehmigung oder Ablehnung eines Projekts von den zuständigen bulgarischen Behörden (Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittel sowie die Zahlstelle) getroffen würden. Auch die übrigen von den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanzierten Programme würden im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt und die Entscheidungen würden von den entsprechenden zuständigen Ministerien getroffen. Der Petent führt aus, dass die Dienststellen der Kommission seinen Antrag an die Dienststellen unter der Zuständigkeit des EU-Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit übermitteln hätten sollen, damit diese die Begründetheit seiner Beschwerde prüfen und eine Stellungnahme abgeben hätten können.

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