Im Namen des italienischen Bauernverbandes „Unione Coltivatori Diretti“ für Piedimonte Matese und des italienischen Teilpächterverbands „Unione Italiana Mezzadri – Coltivatori Diretti“ für Matese, unterzeichnet von zwei weiteren Personen, zu dem angeblichen Verstoß der Region Kampanien gemeinsam mit dem italienischen Gesundheitsministerium gegen die EU-Rechtsvorschriften über Tiergesundheitstests im innergemeinschaftlichen Handel mit Rindern und Schweinen 

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

2 Unterschriften

Sammlung beendet

2 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Europäischen Parlaments.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

Der Petent sieht in dem 2019 von der Region Kampanien zusammen mit dem italienischen Gesundheitsministerium verabschiedeten „Außerordentlichen Plan zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei italienischen Mittelmeerbüffeln“ einen angeblichen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1226/2002. In der Verordnung (EG) Nr. 1226/2002 sind die Methoden zur Identifizierung des für Rindertuberkulose verantwortlichen Erregers geregelt; darin wird festgelegt, dass der offizielle Test die „Intrakutanprobe“ ist, die in Monotests und Simultantests unterteilt ist. Der Petent weist darauf hin, dass diese Diagnosetests gemäß EU-Recht durchgeführt werden müssten, damit ein Viehzuchtbetrieb als tuberkulosefrei anerkannt werden und diesen Status behalten könne. Nach Angaben des Petenten sei durch den genannten Regionalplan ein Diagnosetest für tuberkulosefreie Viehzuchtbetriebe eingeführt worden, der sogenannte „Gamma-Interferon"-Test. Dieser Test müsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1226/2002 in tuberkulosefreien Betrieben nicht durchgeführt werden und habe offenbar zur ungerechtfertigten Keulung von Tieren geführt, die nur beim ersten der genannten Tests positiv gewesen seien. Nach Ansicht des Petenten verstößt eine solche Maßnahme außerdem gegen Artikel 35 der Verordnung (EU) 2017/625 bezüglich des Rechts von Züchtern, ein Gegengutachten zu verlangen. Abschließend ersucht der Petent das Europäische Parlament um Unterstützung, um die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme festzustellen und zu erklären.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.05.2020
Sammlung endet: 20.05.2021
Region: Europäische Union
Kategorie: Tierschutz

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