Im Namen der lettischen Gesellschaft zur Unterstützung der Senioren in Irland, zur Situation lettischer Rentner, die ihren Wohnsitz in Irland haben 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
3 Potpora 3 u Europska unija

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  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Pripremite podnošenje
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija Europskog parlamenta .

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Der Petent macht geltend, dass lettische Rentner, die ihren Wohnsitz in Irland haben, unter einer unverhältnismäßigen Belastung litten, da Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Lettlands gemäß geltendem Recht einen Antrag auf weitere Zahlung ihrer Rente stellen müssten, dem ein Dokument beigefügt sein müsse, in dem bescheinigt sei, dass der Rentner noch lebe.Dieser Verwaltungsaufwand, der zudem recht kostspielig sei, stelle einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 20 der Charta der Grundrechte dar. Die Kosten für eine notariell beglaubigte Bescheinigung lägen zwischen 100 EUR und 250 EUR im Jahr. Bei der lettischen Botschaft belaufe sich die Gebühr zur Ausstellung der Bescheinigung auf 80 EUR. Dies sei im Vergleich zur Höhe der Rente, die letztendlich ausgezahlt werde, unverhältnismäßig. Zudem hätten die Rentner gegebenenfalls Reisekosten zu tragen, um die Botschaft zu erreichen, oder erlitten sogar Einkommensverluste, falls sie (in Irland) noch berufstätig seien.Der Petent stellt die Notwendigkeit einer solchen Verpflichtung in Frage, da die Behörden auf miteinander verbundene europäische Datenbanken zurückgreifen können.

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