Zur Weigerung der Justiz, den Vorrang des Unionsrechts in Bulgarien im Zusammenhang mit der Richtlinie 93/13/EWG des Rates umzusetzen 

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Der Petent beklagt die Weigerung der Justiz, den Vorrang des Unionsrechts in Bulgarien umzusetzen. Dem Petenten zufolge enthalten die bulgarischen Rechtsvorschriften Bestimmungen, die gegen die Richtlinie 93/13/EWG des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Grundsatz der Effizienz verstoßen. Er macht Verstöße bei der Umsetzung der Mahn- und Vollstreckungsverfahren der bulgarischen Zivilprozessordnung geltend, von denen viele bulgarische Bürger betroffen sind. Die Justiz erlasse bestimmte gerichtliche Akte nicht, wodurch die Rechtssachen von Beginn an problematisch seien. Er macht außerdem geltend, dass die Verfahrensrechte der Schuldner häufig verletzt würden und es an Überwachung der Handlungen privater Gerichtsvollzieher fehle.

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