Zur fehlenden Übereinstimmung der spanischen Rechtsvorschriften über Prozessvertreter (Procuradores de los Tribunales) mit der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt 

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Der Petent weist darauf hin, dass er als Rechtsanwalt in Spanien seinen Beruf in allen EU-Mitgliedstaaten ausüben könne und dass alle EU-Anwälte den Rechtsanwaltsberuf in Spanien ausüben könnten. Die professionelle Tätigkeit der Vertretung bei Gerichtsverfahren sei jedoch in der Regel ausschließlich Prozessvertretern (Procuradores de los Tribunales) vorbehalten, sodass Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat als Rechtsanwälte tätig sind, diesen Beruf in Spanien nicht ausüben können. Der Petent beklagt, dass er wiederum nicht als Rechtsanwalt in der EU tätig sein könne, wenn er in Spanien als Prozessvertreter fungiere. Das spanische Parlament habe im Oktober 2009, einen Monat vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ein Gesetz verabschiedet, mit dem eine Unvereinbarkeit der beruflichen Tätigkeit von Anwälten und Prozessvertretern mit dieser Richtlinie geschaffen worden sei, was im Widerspruch zu dieser Richtlinie stehe.

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