Zu mutmaßlichen Versäumnissen Schwedens bei der Einhaltung der Richtlinie 2004/38 

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Der Petent bedauert den Umstand, dass Schweden die Einhaltung von EU-Recht versäume, und zwar: die Weigerung des Skatteverket (schwedisches Finanzamt) zur Ausstellung einer „personnummer“ (persönliche Identifikationsnummer) und einer umfassenden Versicherung für eine Familienangehörige eines EU-Bürgers.Der Petent verweist auf die Richtlinie 2004/38 und die Rechtssache 2007-4081, die nach Zusicherungen der schwedischen Behörden abgeschlossen wurde, bedauert jedoch, dass das Problem zehn Jahre später weiterhin bestehe, was durch seine Petition und die Petition Nr. 1211/2017 zu einem ähnlichen Thema nachgewiesen werde.Der Petent ist ein britischer Staatsangehöriger und hat eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Schweden. Seine russische Ehefrau sei als Familienangehörige eines EU-Bürgers gemeldet und nutze gegenwärtig ihre zweite fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung. Nach Aussage des Petenten habe man seiner Ehefrau gesagt, sie könne statt einer persönlichen Identifikationsnummer eine „Koordinierungsnummer“ „auf der Grundlage einer jährlichen Verlängerung“ erhalten. Damit könne das Skatteverket nach Aussage des Petenten zwar von seiner Ehefrau Steuern erheben, aber sie erhalte damit keine der Vorteile, auf die Personen mit legalem Aufenthaltsstatus Anspruch erhalten, wie beispielsweise die Führung eines Bankkontos, das Bezahlen von Rechnungen oder die Nutzung staatlicher Websites.

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