STOP BETRUG und Missbrauch von EU-MITTELN - durch bessere Kontrolle von Beschlüssen und der Durchführung sowie durch Sanktionen

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Die europäischen Institutionen sollten befugt sein, in den Mitgliedstaaten, die sich nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, verstärkte (einschließlich ex-ante-) Kontrollen vorzusehen und strengere Sanktionen zu verhängen. Um Betrug und Missbrauch der EU-Mittel zu vermeiden und zu ahnden, sollten die europäischen Institutionen befugt sein, in den Mitgliedstaaten, die sich nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, verstärkte (einschließlich ex-ante-) Kontrollen vorzusehen und strengere Sanktionen zu verhängen. Dies würde eine ex-ante-Kontrolle der Finanzierungs- und Vergabeentscheidungen in risikobehafteten Bereichen umfassen. Wir schlagen vor, dass eine solche vertiefte Kontrolle die vollständige Untersuchung aller Umstände und auch die Veröffentlichung von betrügerischen Aktivitäten und anderen Straftaten umfassen sollte, die die finanziellen Interessen der EU verletzen.

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