Zur mutmaßlichen Weigerung der Justizorgane, den Vorrang der EU-Rechtsvorschriften in Bulgarien umzusetzen 

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Die Petentin ist Mitglied des Verbands der Opfer privater Gerichtsvollzieher und des Justizsystems – Solidarität und beschwert sich über die angebliche Weigerung der Justiz, den Vorrang der EU-Rechtsvorschriften in Bulgarien umzusetzen. Die bulgarischen Rechtsvorschriften enthielten Bestimmungen, die gegen die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Grundsatz der Effizienz verstießen.Die Bestimmungen des bulgarischen Zivilgesetzbuchs und insbesondere die Bestimmungen über Mahn- und Vollstreckungsverfahren stünden nicht mit dem Grundrecht auf einen fairen Prozess in Einklang. Die meisten Fälle würden von den Bezirksrichtern von Beginn an durch Rechtsfehler beeinträchtigt, da sie absichtlich nicht ausdrücklich eine gerichtliche Akte erließen. Die Petentin gibt an, dass es keine wirksame rechtliche Möglichkeit gebe, gegen die Maßnahmen und die Unterlassungen privater Gerichtsvollzieher Rechtsmittel einzulegen, was durch den Mangel an Kontrollmaßnahmen weiter verstärkt werde. Ihre Konten, ihr Gehalt und ihre Rente seien derzeit von einem privaten Gerichtsvollzieher beschlagnahmt, ohne dass eine Rechtfertigung vorgebracht worden sei.

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