Zur mutmaßlichen Fehlanwendung des EU-Rechts in Bezug auf missbräuchliche Vertragsbedingungen in Bulgarien 

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Der Petent beanstandet die mangelnde Harmonisierung der Zivilprozessordnung in Bulgarien mit dem EU-Recht, insbesondere der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Gegen den Petenten, einen Schuldner, waren gerichtliche Verfahren eingeleitet worden, wobei er angeblich daran gehindert worden sei, seine Verteidigungsrechte auszuüben. Er beschuldigt private Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne entsprechende Genehmigung durchgeführt zu haben. Seine Bemühungen, die zuständigen staatlichen Institutionen in Bulgarien zu alarmieren und über dieses Fehlverhalten in Kenntnis zu setzen, seien erfolglos geblieben. Nach Ansicht des Petenten gibt es in Bulgarien keine rechtliche Möglichkeit, gegen Gerichtsvollzieher vorzugehen, und keine wirksame Kontrolle über sie.

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