Zur Freizügigkeit nach dem Brexit 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
1 1 v Evropská unie

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Die Petentin äußert die Sorge, dass ein großer Teil der britischen Bevölkerung nach Ablauf der Übergangszeit das Recht auf Freizügigkeit in der EU behalten könnte, während dies für EU-Bürger, die diese Freiheit im Vereinigten Königreich ausüben wollen, nicht mehr der Fall sein werde. Ihrer Ansicht nach liege das daran, dass 10 Prozent der britischen Bevölkerung das Recht hätten, die irische Staatsangehörigkeit zu beantragen.Sie schlägt vor, dass britische Bürger, die auch Bürger eines EU-Landes sind, sich jedoch niemals dort aufgehalten haben, von dem betreffenden Land nur provisorische Pässe erhalten sollten, die für die Ausübung der Freizügigkeit innerhalb der EU nicht gültig sind. Erst nach einer gewissen Zeit des Aufenthalts in diesem EU-Land sollten sie berechtigt sein, einen normalen EU-Pass zu beantragen. Analog hierzu schlägt sie vor, dass die Residenzpflicht auch für alle Drittstaatsangehörigen gelten sollte, die ebenfalls EU-Bürger sind, aber nie in einem EU-Land wohnhaft waren.

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