Zum Nichtvorhandensein eines Berufsdoktorats in Deutschland und zur damit einhergehenden Verzerrung des Wettbewerbs für deutsche Doktoren 

Petitioner
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Laut dem Petenten entsteht in Deutschland eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung für deutsche Absolventen eines Medizinstudiums im Vergleich zu ihren österreichischen Kollegen, die in Deutschland praktizieren, da es für Absolventen eines Medizinstudiums kein Berufsdoktorat gibt. Die verschiedenen Medizinstudiengänge in den Mitgliedstaaten sind äquivalent. Nach dem österreichischen Diplom- oder Masterstudiengang wird der Titel Dr. med. univ. verliehen. Dieser Studiengang ist äquivalent zum deutschen Medizinstudium mit Staatsexamen. Bei Letzterem wird jedoch nicht der Titel Dr. med. univ. verliehen, da die deutschen Universitäten trotz Empfehlung des Wissenschaftsrats kein Berufsdoktorat verleihen. Für deutsche Absolventen eines Medizinstudiums besteht auch nicht die Möglichkeit, eine Diplomarbeit in Österreich einzureichen, da sie ein zweites Studium absolvieren müssten. Der Petent fordert eine Intervention der EU, um die angestrebte Harmonisierung auf EU-Ebene in dieser Angelegenheit zu fördern.

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