Zu einem europäischen Rechtsstatus für gesetzliche Betreuer von Erwachsenen 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent hebt hervor, dass etwa 800 000 Erwachsene in Frankreich einen gesetzlichen Betreuer hätten und dass seiner Ansicht nach in 75 % dieser Fälle Missstände in der Verwaltung, Betrug, Gewalt oder Machtmissbrauch durch die sogenannten gesetzlichen Betreuer oder Betreuungseinrichtungen zu einer wirtschaftlichen Zweckentfremdung in dem Sinne führten, dass Güter im Wert von mehreren Millionen zum Vorteil der betreuenden Instanz und zum Nachteil der betreuten Begünstigten genutzt würden. Der Petent verweist ebenfalls auf die scheiternden Kontrollmechanismen, da den Stellen, die für die Überprüfung der entsprechenden Jahresabschlüsse zuständig seien, weder genug Zeit noch ausreichendes Personal zur Verfügung stehe. Ein gesetzlicher Betreuer kann den jeweiligen betreuten Erwachsenen für eine bestimmte Anzahl an Handlungen oder ständig vertreten. Er wird nach einer Stellungnahme des Zivilstaatsanwalts vor Gericht ernannt. Der Betreute wird über dieses Verfahren nicht in Kenntnis gesetzt. Der Petent gibt weiter an, dass die Ernennung des gesetzlichen Betreuers durch das Gericht die Überwachungspflicht durch dasselbe Gericht außer Kraft setze. Die Rechtsprechung weise zudem große Lücken auf und lasse großen Spielraum für potenzielle Missstände. Ein gesetzlicher Betreuer sollte durch den Grundsatz der Sorgfalt geleitet werden, was dem Petenten zufolge nicht der Fall sei. Die Behörden würden Familienangehörige, die auf Missstände in der Verwaltung bei ihren betreuten Familienmitgliedern hinweisen, häufig nicht ernst nehmen. Der Petent bezieht sich auf die Charta und die Konvention der Menschenrechte, da seiner Ansicht nach eine Reihe von grundlegenden Personenrechten verletzt würden, was zur Verleugnung der Existenz der betreuten Person führe. In diesem Zusammenhang fordert der Petent die EU auf der Grundlage eines Berichts der Nichtregierungsorganisation auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, sobald wie möglich in der gesamten EU einen Rechtsstatus für gesetzliche Betreuer von Erwachsenen einzuführen, wodurch der Schutz der Menschenwürde der Betreuten trotz ihrer Verletzlichkeit gewahrt werde.

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