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Zur Wahrung des Rechts von Mitgliedern des Gerichtshofs der Europäischen Union, einzeln abzustimmen 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent weist darauf hin, dass die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bei den Urteilen des Gerichtshofs nicht einzeln abstimmen dürfen. Er ist der Ansicht, dass dies dem demokratischen Grundsatz der Transparenz widerspreche, der für die Europäische Union von grundlegender Bedeutung sei. Es sollte dem EuGH daher nicht gestattet sein, den Grundsatz der Transparenz außer Acht zu lassen. Der Petent weist darauf hin, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen den Richtern gerechtfertigt seien, wenn der Zweck der Urteils darin bestehe, eine schwierige Frage oder eine Frage im Zusammenhang mit der künftigen Anwendung der Rechtsvorschriften zu beantworten. In anderen Zusammenhängen wurde die Anerkennung von einzeln abgegebenen Stimmen dazu genutzt, die Entwicklung der Rechtsprechung nachzuvollziehen, ohne die Befugnisse, einschließlich der Durchsetzungsbefugnisse, die der Verkündung eines rechtskräftig ergangenen Urteils innewohnen, zu beeinträchtigen.

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