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Zur Wahrung des Rechts von Mitgliedern des Gerichtshofs der Europäischen Union, einzeln abzustimmen 

Petición a.
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
1 seguidor 1 En. Unión Europea

Colecta terminada.

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Colecta terminada.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Preparar presentación.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea Del Parlamento Europeo..

Expedición.

Der Petent weist darauf hin, dass die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bei den Urteilen des Gerichtshofs nicht einzeln abstimmen dürfen. Er ist der Ansicht, dass dies dem demokratischen Grundsatz der Transparenz widerspreche, der für die Europäische Union von grundlegender Bedeutung sei. Es sollte dem EuGH daher nicht gestattet sein, den Grundsatz der Transparenz außer Acht zu lassen. Der Petent weist darauf hin, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen den Richtern gerechtfertigt seien, wenn der Zweck der Urteils darin bestehe, eine schwierige Frage oder eine Frage im Zusammenhang mit der künftigen Anwendung der Rechtsvorschriften zu beantworten. In anderen Zusammenhängen wurde die Anerkennung von einzeln abgegebenen Stimmen dazu genutzt, die Entwicklung der Rechtsprechung nachzuvollziehen, ohne die Befugnisse, einschließlich der Durchsetzungsbefugnisse, die der Verkündung eines rechtskräftig ergangenen Urteils innewohnen, zu beeinträchtigen.

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