Zur Notwendigkeit, das neue Gesetz über den Freiheitsentzug in Litauen zu ändern 

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Der Petent analysiert die Umsetzung des litauischen Gesetzes über den Freiheitsentzug bei Personen, die wegen einer Straftat festgenommen bzw. verurteilt werden, insbesondere das sehr häufig auferlegte Verbot, mit anderen Personen telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.Er ist der Ansicht, dass das Verbot, telefonische oder persönliche Gespräche, insbesondere mit Familienmitgliedern, einschließlich minderjähriger Kinder, zu führen, häufig zu einem massiven psychologischen Druck auf die festgenommenen Personen und zu einem Missbrauch dieser Ausnahmebestimmung im Gesetz (Artikel 22 und 23) durch Gerichte und Ermittlungsbeamte führe. Die Ausnahme enthält eine erschöpfende Liste von Fällen, in denen Häftlinge Einschränkungen unterworfen werden können. Staatsanwälte und andere Akteure des Gerichts würden diese systematisch aufführen, was nach Ansicht des Petenten aus rechtlicher Sicht unseriös ist. Die Einschränkungen sollten darüber hinaus zumindest an einen eindeutigen Zeitraum und eine spezifische Kategorisierung von Personen gebunden sein, für die das Verbot eines persönlichen oder telefonischen Gesprächs gilt.Der Petent ist der Ansicht, dass das Verbot, Verwandte, und insbesondere minderjährige Kinder des Häftlings, anzurufen oder zu treffen, unverhältnismäßig ist und in einigen Fällen mit psychischer Folter gleichgesetzt werden kann. Dies gilt sowohl für den Häftling als auch für seine Familienangehörigen.Der Petent verweist auf den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit, nach dem die Menschenrechte nicht verletzt werden dürfen. Er fordert, das Gesetz so zu ändern, dass Häftlinge ihre engen Familienmitglieder anrufen und treffen dürfen, damit das Recht auf ein Familienleben und die Rechte der betroffenen Kinder nicht eingeschränkt werden.

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