Zum angeblichen Verstoß gegen das Unionsrecht durch die nationalen Rechtsvorschriften betreffend die Folgen der zerstörerischen Waldbrände in Attika (Griechenland) 

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Der Petent verweist auf die im Juli 2019 von Griechenland erlassene Notverordnung zur Bewältigung der Folgen der zerstörerischen Waldbrände von 2018 in der griechischen Region Attika. In der Verordnung ist vorgesehen, dass die Ingenieurskammer Griechenlands von den geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Verfahren für die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferaufträgen abweichen kann. Dies verstoße seiner Ansicht nach gegen die EU-Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (Richtlinien Nr. 2014/24/EU und Nr. 2014/25/EU). Darüber hinaus bestehe keine tatsächliche Dringlichkeit, da die Ereignisse, die zu der Notverordnung geführt hatten, bei ihrem Inkrafttreten bereits mehr als ein Jahr zurücklagen.

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