Zu Schuldeneintreibung in Rumänien 

Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
2 Støttende 2 i Den Europæiske Union

Samlingen er afsluttet

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  1. Startede 2019
  2. Samlingen er afsluttet
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  5. Beslutning

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Der Petent kritisiert die Vorgehensweise ausländischer Inkassobüros, die Forderungen von rumänischen Unternehmen, vorwiegend von Banken, erwerben und anschließend an rumänische Inkassobüros weitergeben. Die von Letzteren eingeleiteten Vollstreckungsverfahren verstoßen dem Petenten zufolge gegen das rumänische Recht, nach dem es diesen nicht erlaubt sei, eine andere juristische Person vor Gericht zu vertreten. Inkassobüros verstoßen seiner Ansicht nach zudem gegen die Datenschutz-Grundverordnung, da sie personenbezogene Daten von Schuldnern verarbeiten, die zu keinem Zeitpunkt in direktem Kontakt mit den Büros gestanden und auch nicht der Nutzung ihrer Daten durch die Büros zugestimmt hätten. Tatsächlich handele es sich bei ausländischen Inkassobüros gemäß der Richtlinie 2014/65/EU um Wertpapierfirmen, die gewerbliche Investitionstätigkeiten ausüben, weshalb sie sowohl in Rumänien als auch in ihrem Herkunftsland eine entsprechende Zulassung benötigten. Dies sei allerdings aktuell nicht der Fall.Hinweis– Dem Petenten zufolge liegen Verstöße gegen die folgenden Rechtsvorschriften der EU vor: i) Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung); ii) Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr; iii) Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente; iv) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen.

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