Zu einer mutmaßlichen Verletzung seiner Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren 

Petitioner
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Der Petent verurteilt den Verstoß gegen die Unschuldsvermutung in einem Strafverfahren, das vom rumänischen Direktorat für Ermittlungen im Bereich organisierte Kriminalität und Terrorismus (DIICOT) gegen ihn eingeleitet wurde. Er macht vor allem geltend, die Staatsanwaltschaft habe vertrauliche Informationen aus seiner Akte zu den Medien durchsickern lassen und ihn diskreditiert, indem sie ihn entgegen dem nationalen und europäischen Recht in der Öffentlichkeit physisch festgehalten habe. Er argumentiert, die Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren habe unmittelbare Wirkung in seinem Fall, da sie noch nicht in nationales Recht übernommen worden sei; zudem seien ihre Bestimmungen vorbehaltlos, ausreichend klar und präzise und würden dem Einzelnen Rechte verleihen.

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