Health

Zu einer möglichen Klage wegen der durch den COVID-19-Notstand verursachten Schäden gegen die Europäische Kommission gemeinsam mit Deutschland und Italien 

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Der Petent, ein Rechtsanwalt, klagt über beträchtliche wirtschaftliche Schäden infolge der Abriegelung seiner Stadt (Tarent) aufgrund von COVID-19. Er kündigt seine Absicht an, vor dem EuGH (siehe Info Nr. 1) eine Entschädigungsklage gegen die Europäische Kommission, Deutschland und Italien anzustrengen (sowie Schadenersatzklagen vor nationalen Gerichten gegen Deutschland, China und Italien). Insbesondere beschuldigt er die italienische Regierung und die EU, dass sie ihre jeweiligen Aufgaben bei der Forderung und Anerkennung eines Notstandes im Bereich der öffentlichen Gesundheit nach der Erklärung der WHO über einen international besorgniserregenden Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit (am 30. Januar) und der Veröffentlichung des Lageberichts Nr. 11 (am 31. Januar), der über die ersten beiden bestätigten Fälle in Italien, 6 Fälle in Frankreich, 5 in Deutschland und 1 in Finnland informiert (siehe Info Nr. 2), nicht erfüllt hätten,.Auf dieser gesetzlichen Grundlage und nach Artikel 168 AEUV (über die öffentliche Gesundheit) behauptet der Petent, dass die EU-Kommission Maßnahmen zwischen allen betroffenen Mitgliedstaaten hätte koordinieren können, insbesondere hätte sie Deutschland und Frankreich verpflichten können, der italienischen Initiative zu folgen und das Vorsorgeprinzip umzusetzen, um alle Flüge von/nach China sofort einzustellen und generell gezielte operative Reiseverbote durch den Schengen-Raum zu verhängen. Er kritisiert den deutschen Erlass (aufgehoben am 19. März), der die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe, Anzüge usw.) in andere Mitgliedstaaten, darunter auch Italien, verbot.

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