Region: Meißen
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Sociala frågor

Nein zur Impfpflicht - Versorgungsnotstand im Kreis Meißen abwenden!

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Landrat Ralf Hänsel
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Petitionen är avslutad

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Petitionen är avslutad

  1. Startad 2022
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Die Unterzeichner fordern
den Landrat des Landkreises Meißen,
die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung,
sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,
 
sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.
 
Zudem wird der Landrat des Landkreises Meißen, Ralf Hänsel, aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Meißen die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.
Begründung:
Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Meißen sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)
 
Zudem schlagen Ärzte und Therapeuten im gesamten Freistaat Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden.
 
Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Meißen führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Meißen ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann.
 
Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Landkreis Meißen bekannt bzw. ist in Pflegeheimen nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden und sich die politisch Verantwortlichen im Landratsamt Meißen, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.
 
Zudem wird der Landrat des Landkreises Meißen aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung:
„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“
 
keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Meißen die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.
 
 
Die Petition richtet sich an:
 
Landratsamt Meißen
Landrat Hänsel
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
 
Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Postfach 11 01 33
01330 Dresden
 
Sächsische Staatskanzlei
Ministerpräsident Kretschmer
Archivstraße 1
01097 Dresden
 
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Enrico Barth aus Hirschstein

Orsak

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