Im Namen der Vereinigungen „Verein Südleben“ und „Scheidgraben Neighbour Citizens“, zum möglichen Verstoß gegen die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent macht auf die Situation von Wasserläufen im Hessischen Ried aufmerksam. Er legt dar, dass das Wasser aus den betreffenden Wasserläufen bei Überschwemmungen nicht mehr abfließen könne und so das Gebiet versumpfe. Er ist weiter der Auffassung, dass dies auf fehlende behördliche Maßnahmen zurückzuführen sei. Diese hätten nichts unternommen, damit die Wasserläufe als Abflussrinnen fungieren können; sie seien voller Schlamm, und es seien keine Schlackenkammern eingerichtet worden. Die zuständigen Behörden hätten ihn fälschlicherweise darauf verwiesen, dass das Abfließen des Wassers im Hessischen Ried wegen des mangelnden Gefälles nicht zu ermöglichen sei. Er wirft daher den zuständigen Behörden von Gemeinde und Land die Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 in der mit dem Hessischen Wassergesetz umgesetzten Fassung) vor.

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