Im Namen der „EU Rights Clinic“, zur Umsetzung von Richtlinie 2004/38/EG in Schweden 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent beschwert sich über die verzögerte Ausstellung von Aufenthaltskarten durch die schwedische Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) für in Schweden lebende Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten von EU-Bürgern. Nach Auffassung des Petenten verstoße diese Verzögerung gegen Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.Obwohl in der Richtlinie eine Frist von sechs Monaten vorgeschrieben ist, um Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung zu bearbeiten, gibt der Petent an, das Verfahren dauere manchmal bis zu zwei Jahren. Diese Verzögerung hindere die betroffenen Familienmitglieder daran, ihr Recht auf Arbeit und freie Bewegung innerhalb der EU wahrzunehmen.Deshalb fordert der Petent das Europäische Parlament auf, diesbezüglich eine entschlossene Haltung einzunehmen; unter anderem ersucht er den Petitionsausschuss, einen Initiativbericht zu diesem Thema vorzulegen und einen kurzen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vorzulegen.

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