Die KV verlangt diagnostische Verfahren mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht😡. Ich gehe von jugendlicher Besetzung in KV und MD aus und kann nur den Kopfschütteln
es ist vollbracht: der Umbau fand statt, der Umzug des Kindes auch, und meine Eingewöhnungsphase im „ehemaligen Mutterhaus“ ist stetig progressiv.
Wie so oft in Umbruchslebensphasen blieben Lücken im Netzwerk nicht aus. Da gibt es missgünstige Verwandtschaft, sozialneidische Bekannte und abtrünnige Pflegefachkräfte zu beklagen, oder eher zu erwähnen.
Anlässlich des aktuellesten Gutachten zur Feststestellug der tatsächlichen Intensivpflege-/ Überwachungspflichtigkeit meines Kindes, und dem durch Bund Länder Kommunen etc. Etc. Pp beabsichtigten Sparkurs alarmiert bastle ich gerade an einer neue Petition, prophylaktisch. Warum noch nicht konkret? Weil die Adressaten noch mitten im Wahlkampf stecken!
Ich bitte Euch schon jetzt um Unterstützung und Input, oder Korrekturen.
Hier spare ich die Quellenangabe noch aus. Ich behaupte ja nur (Zynismus aus).
Sollte sich alles in Wohlgefallen auflösen...in unserem Fall...umso besser.
Aber ich will gewappnet sein. Gebranntes Kind scheut das Feuer:
Palliativ sind wir nicht mehr, das stimmt...aber nur, weil der Coco hier in guten Händen ist, und zwar old school. Jawohl...
Um 8-20 Uhr beginnt mein Tagdienst bei meinem Kinde, denn der Fachkräftemangel erzwingt die manchmal 24stündige Versorgung durch pflegende Angehörige (die selbst nicht die Konstitution der taufrischen Jugendlichkeit mehr haben) ohnehin.
Ich danke Euch fürs Lesen und verbleibe in der Hoffnung auf Solidarität
Wir bleiben auf 20% der Kosten sitzen, was das in Euro ist muss noch berechnet werden. Die Petition ist zum Löschen freigegeben. Werde mir aber Zeit lassen: die Entscheidung der dt.RV über die Verlängerung meiner EMR steht noch aus.
Möglich, dass der Text noch nützlich sein könnte.
über Arbeitslust- und Arbeitsfrust in der Pflege / Anträge ambulante Intensivpflege / Geldgebertum und Besatzungsmächte am Abend:
Gedächtnisprotokoll einer im Anschluss informierten Betroffenen
1.) Ergebnisse wie berichtet:
30t kommen sofort für die offenen Rechnungen
das Gutachten von RehaAssist wird überarbeitet
zeitnahes Treffen Anwälte/VKB und Lankes/Werner versprochen durch VKB
steht ein Angebot einer weiteren Vorschussleistung aus? In welcher Höhe
Forderung wg. Absicherung für VKB: lebenslanges Wohnrecht meines Kindes in seinem Erbe notariell ein zu tragen durch Mutter und Oma
2.) anwesend: Herr Andreas Bier Herr Anton Prücklmair Herr Christian Höbusch (VKB und RehaAssist) Frau Petra Lankes Herr Günther Werner Frau Sigrid Wirth Herr Daniel Seyfang Herr Michael Spriegel fürs baushaus,
->ab gegen 13h Frau Barbara Wirth (Protokoll)
3.) Bericht Fr.Lankes/Hr.Werner/Fr.Wirth sen.-> der Verlauf:
a.) Standpunkt VKB:
nur der MEHRbedarf im Gegensatz zu einem Kind mit ohne Behinnderungen ist von der VKB zu tragen, denn jedes Kind braucht Zimmer und Bad, in den Räumen bewegen sich schließlich auch noch andere Personen.
Sie sehen ,dass das alles sehr schlimm ist, aber sie hätten schließlich auch Vorgesetzte
Herr Höbusch antwortet auf die Frage seines Nachtschlafs: ja sehr gut
er betont, dass er es gar nicht mag, wenn man persönlich wird...
vom Kollateralschaden bei Nichtübernahme der Kosten will er nichts hören
Herr Bier betont seine Unabhängigkeit als Gutachter seit 20 Jahren
er schaut sich das ganze Haus auch oben an, und bringt eine Kühlanlage für das Dachgeschoss ins Spiel
Herr Prücklmair weist auf die kleine Summe im Honorarantrag der Archtitekten hin
zur Initiative der Wohnraumgewinnung und des Umbaus gäbe es e-MailVerkehr, bzw. Aktennotizen seitens Frau Seebauer als Beweis
wer nutzt den kleinen Raum im Keller? Warum wird der als Schlafen bezeichnet?
b.) Standpunkt unserer Anwälte und Architekten:
bei Rechtssprechung im Schadensersatzfall Massstab des Mehrbedarfs erweitert angewendet
zur Berechnung herangezogene DIN falsch angewendet
Treffen war sinnvoll
bei nächsten Treffen sind beide Damen Wilrth nicht dabei
abwarten
Hypothese, dass noch 200t kommen
Klage kann schon sinnvoll sein, Restrisiko bleibt
Forderung nach lebenslangem Wohnrecht muss im Rahmen von steuerrelevanten Themen u.v.a.m. beleutet werden, klingt aber gut
...heute erfuhr ich, dass Dronabinol nun auf Kassenrezept und e-rezept verordnungsfähig wurde, also kein BTM mehr nötig ist. Eine kleine Erleichterung im Alltag!
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