Framgång
Hälsa

(K)Ein Einzelschicksal: Verbesserung der Situation i. d. häusl. Intensivpflege: wir bieten eine Oase

Petitionen är riktat mot
Stadtrat und andere Personen des öffentlichen Lebens
77 Stödjande

Petitionen har bidragit till framgången

77 Stödjande

Petitionen har bidragit till framgången

  1. Startad 2022
  2. Insamlingen är klar
  3. Inskickad den 1.4.2024
  4. Dialog
  5. Framgång

Petitionen var framgångsrik!





2024-03-19 16:41

Sehr geehrter Herr Kollege Höbusch,

die gesamte Korrespondenz und die seitens Ihrer Gesellschaft mit großer Energie betriebenen Berechnungen der „behinderungsbedingten Mehrkosten“ wären entbehrlich, wenn man sich vor Augen führen würde, dass der Anbau alleine für Aufenthalt und Pflege des schwerstbehinderten Kindes Constantin gedacht ist und weder Mutter noch Oma im Anbau wohnen werden.

In diesem Fall bedarf es der Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs nicht. Meine Kritik ist nicht pauschal, sondern an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert. Diesbezüglich habe ich auch entsprechende Urteile zitiert, in denen Ausführungen von Sachverständigen zu DIN-Normen zu Recht als „wenig erhellend“ bezeichnet wurden.

Unabhängig hiervon ist Ihre Schilderung der Planung des Bauvorhabens nach Mitteilung meiner Mandanten völlig falsch und wohl auf die unzutreffenden Angaben von Frau Seebauer zurück führen.

Den angebotenen Ortstermin am 17.04.24 werden wir unter Hintanstellung erheblicher Bedenken wahr nehmen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Petra Lankes


2024-03-19 15:08

Sehr geehrte Frau Kollegin Lankes,

Ihr Schreiben vom 15.03.2024 an Frau Dr. Braunhofer wurde mir wegen deren
Urlaubsabwesenheit zur Beantwortung weitergeleitet. Ich antworte Ihnen auch
in Abstimmung mit Herrn Prücklmair.

Zunächst ist Ihr Grund, weshalb Sie sich nun zusätzlich an unsere
Vorgesetzte wenden, nicht gänzlich nachvollziehbar, da wir innerhalb der
von Ihnen gesetzten Frist reagiert haben.

Zudem haben wir mit Mailschreiben vom 19.02.2024 darauf hingewiesen, dass
wir von einer Überzahlung ausgehen und keine weiteren Vorschüsse leisten
werden.

Zudem haben wir Ihnen mit gleichem Schreiben ein Gesprächsangebot im Rahmen
einer Videokonferenz angeboten.

Offensichtlicher Streitpunkt ist die vorläufige gutachterliche Einschätzung
des Architekten, Herrn Andreas Bier vom 20.02.2024, der die
behinderungsbedingten Mehrkosten auf einen Betrag von nicht ganz €
441.200,00 schätzt.

Wir haben bis dato inklusive Vorschüsse € 569.400,00 auf die Position
Hausumbau geleistet, so dass aus unserer Sicht eine Überzahlung vorliegt.

An dieser Stelle dürfen wir auch anmerken, dass Herr Bier den Auftrag
hatte, wohlwollend zu Ihren Gunsten zu kalkulieren. Deswegen wurde auch das
in der Tarifzone IV angesetzte Architektenhonorar von Herrn Architekten
Spriegel vorerst in dieser Höhe akzeptiert.

Die pauschale Kritik an Herrn Bier weisen wir als unbegründet zurück. Die
mit Ihrem Schreiben vom 14.03.2024 angekündigte Stellungnahme vom
Architekturbüro Bauhaus zur Mangelhaftigkeit des Gutachtens von Herrn Bier
liegt nicht vor.

Wir sehen daher der vorgenannten Stellungnahme entgegen und schlagen vor,
dass wir das Objekt – von Herrn Bier vorgeschlagen – am 17.04.2024
besichtigen, um dann die Sache abschließend zu besprechen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir im Fall einer
Presseeinschaltung die Verhandlungen zum Hausumbau leider als endgültig
gescheitert betrachten und wir werden Sie dann auf den Klageweg verweisen
werden.

Wir dürfen noch abschließend anmerken, dass die Initiative zu dem Hausanbau
von der Familie Wirth ausging, wo zunächst angedacht war, dass Frau Wirth
mit ihrer Mutter die Wohnungen tauscht.

Da Frau Wirth sen. weiterhin in ihrem Haus wohnen wollte, entschloss sich
die Familie zu dem Hausanbau. Hier haben wir stets darauf hingewiesen, dass
wir nur die behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen können.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie icht, auch einfach anzurufen.

Freundliche Grüße
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Ein Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer

Christian Höbusch
Syndikusrechtsanwalt
Abteilungsleiter
Personenschaden Heilwesen/Krankenhaus/Niedergelassene Ärzte
Telefon: (089) 2160-3794
Telefax: (089) 2160-53794
christian.hoebusch@vkb.de
www.versicherungskammer-bayern.de

Bevor Sie diese Nachricht ausdrucken, denken Sie bitte einen Moment an die
Umwelt. Vielen Dank!
___

Wir regulieren Schadenfälle für:


2024-03-19 15:06

Sehr geehrte Frau Kollegin Lankes,

Ihr Schreiben vom 15.03.2024 an Frau Dr. Braunhofer wurde mir wegen deren
Urlaubsabwesenheit zur Beantwortung weitergeleitet. Ich antworte Ihnen auch
in Abstimmung mit Herrn Prücklmair.

Zunächst ist Ihr Grund, weshalb Sie sich nun zusätzlich an unsere
Vorgesetzte wenden, nicht gänzlich nachvollziehbar, da wir innerhalb der
von Ihnen gesetzten Frist reagiert haben.

Zudem haben wir mit Mailschreiben vom 19.02.2024 darauf hingewiesen, dass
wir von einer Überzahlung ausgehen und keine weiteren Vorschüsse leisten
werden.

Zudem haben wir Ihnen mit gleichem Schreiben ein Gesprächsangebot im Rahmen
einer Videokonferenz angeboten.

Offensichtlicher Streitpunkt ist die vorläufige gutachterliche Einschätzung
des Architekten, Herrn Andreas Bier vom 20.02.2024, der die
behinderungsbedingten Mehrkosten auf einen Betrag von nicht ganz €
441.200,00 schätzt.

Wir haben bis dato inklusive Vorschüsse € 569.400,00 auf die Position
Hausumbau geleistet, so dass aus unserer Sicht eine Überzahlung vorliegt.

An dieser Stelle dürfen wir auch anmerken, dass Herr Bier den Auftrag
hatte, wohlwollend zu Ihren Gunsten zu kalkulieren. Deswegen wurde auch das
in der Tarifzone IV angesetzte Architektenhonorar von Herrn Architekten
Spriegel vorerst in dieser Höhe akzeptiert.

Die pauschale Kritik an Herrn Bier weisen wir als unbegründet zurück. Die
mit Ihrem Schreiben vom 14.03.2024 angekündigte Stellungnahme vom
Architekturbüro Bauhaus zur Mangelhaftigkeit des Gutachtens von Herrn Bier
liegt nicht vor.

Wir sehen daher der vorgenannten Stellungnahme entgegen und schlagen vor,
dass wir das Objekt – von Herrn Bier vorgeschlagen – am 17.04.2024
besichtigen, um dann die Sache abschließend zu besprechen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir im Fall einer
Presseeinschaltung die Verhandlungen zum Hausumbau leider als endgültig
gescheitert betrachten und wir werden Sie dann auf den Klageweg verweisen
werden.

Wir dürfen noch abschließend anmerken, dass die Initiative zu dem Hausanbau
von der Familie Wirth ausging, wo zunächst angedacht war, dass Frau Wirth
mit ihrer Mutter die Wohnungen tauscht.

Da Frau Wirth sen. weiterhin in ihrem Haus wohnen wollte, entschloss sich
die Familie zu dem Hausanbau. Hier haben wir stets darauf hingewiesen, dass
wir nur die behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen können.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie icht, auch einfach anzurufen.

Freundliche Grüße
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Ein Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer

Christian Höbusch
Syndikusrechtsanwalt
Abteilungsleiter
Personenschaden Heilwesen/Krankenhaus/Niedergelassene Ärzte
Telefon: (089) 2160-3794
Telefax: (089) 2160-53794
christian.hoebusch@vkb.de
www.versicherungskammer-bayern.de

Bevor Sie diese Nachricht ausdrucken, denken Sie bitte einen Moment an die
Umwelt. Vielen Dank!
___

Wir regulieren Schadenfälle für:


2024-03-18 14:22

Heute Vormittag meldete sich der Gutachter mit einem
Termin zur Baustellenbesichtigung an: am 17.4. 11.ooh mit den beiden Sachbearbeitern kommt er, falls bis zum Termin Alles fertig und: abgerechnet ist! Er bittet sich Bestätigung bis kimmenden Freitag 22.5.24 aus.


2024-03-16 09:03

Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. B.,

leider komme ich nicht umhin, mich in der oben genannten Angelegenheit neuerlich an Sie zu wenden.

Das Bauvorhaben der Familie Wirth neigt sich nunmehr der Fertigstellung zu, die Baukosten werden vom Architekturbüro mit derzeit ca. EUR 834.000,00 beziffert, weswegen ich bereits im Januar von den Kollegen P. und H. weiteren Vorschuss in Höhe von EUR 150.000,00 angefordert habe, um die Fertigstellung des Umbaus sicher zu stellen.

Die Zahlung des angeforderten Vorschusses wurde bisher unter Berufung auf ein mit Verlaub gesagt unbrauchbares Gutachten des Sachverständigen Herrn B. von der Firma Reha Assist vom 20.02.24 verweigert, auf mein anliegendes Schreiben vom 07.03.24 ist bisher keinerlei Reaktion der Sachbearbeiter erfolgt. Über Herrn H. haben wir erfahren, dass er im Urlaub ist. Ein von Herrn P. in Aussicht gestelltes Gesprach erfolgte nicht, es wurden noch nicht einmal Terminsvorschläge unterbreitet.

Sie verlangen von meinen Mandanten Sachlichkeit in der Kommunikation, ich würde mir im Gegenzug von den Sachbearbeitern im Sinne der Höflichkeit erwarten, dass auf Schreiben reagiert wird und Zusagen auch eingehalten werden, was nicht der Fall ist.

Meine Mandanten baten mich daher, Sie nochmals auf die Zahlungsfrist 18.03.24.

hinzuweisen und um entsprechende Veranlassung zu bitten, ein weiteres Zuwarten ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Situation nicht mehr zumutbar und wir werden nach Fristablauf gerichtliche Schritte einleiten. Im Übrigen hat die Presse bereits Interesse für den Vorgang gezeigt.

Das Gutachten des Herrn B. stellt überhaupt keine Grundlage für die Ermittlung der Ansprüche meiner Mandanten dar, da es schon bezüglich der Nutzung der Räume von völlig falschen Voraussetzungen ausgeht und an gravierenden Denkfehlern leidet. Auch der Bitte meiner Mandanten nach Begehung des Grundstücks und Inaugenscheinnahme des Grundstücks wurde nicht entsprochen. Für mich ist schon auf Grund der negativen Erfahrungen mit dem überforderten Herrn G. von der Fa. Reha Assist nicht nachvollziehbar, weswegen erneut die Fa. Reha Assist mit der Gutachtenserstellung beauftragt wurde. Das Gutachten von Herrn Bier wird auch keiner gerichtlichen Überprüfung stand halten.

Ohnehin ging die Initiative zum Umbau des Anwesens nicht von meinen Mandanten, sondern von Ihrer Gesellschaft aus. Eine Beschränkung der Kostenzusage auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Wohnfläche erfolgte nicht. Die Familie Wirth hätte sich auf den Umbau niemals eingelassen, wenn sie gewusst hätte, dass Zusagen nicht eingehalten werden und hierdurch eine existenzbedrohende Situation geschaffen wird.

Für ein ggf. auch kurzfristig anzuberaumendes Gespräch steht die Unterzeichnerin jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen usw.



"Vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis in die Verfassung Bismarcks machte das Petitionswesen in Europa und speziell in Deutschland einen enormen Wandel durch. Aus einer reinen Fürbitte an totalitäre Herrscher entwickelte sich mit der Zeit ein demokratisches Werkzeug, das es immer mehr vermochte, den Dialog zwischen Bürgern und Politik auf Augenhöhe zu ermöglichen." www.openpetition.de/blog/ratgeber/petitions-abc/geschichte-der-petition


2024-03-15 08:00

"Sehr geehrte Frau Kollegin L.,
anbei übersende ich Ihnen eine Mail der Mutter Ihres Mandanten zur
Kenntnisnahme, die mir in Blindkopie zuging.
Anlässlich dieser Mail will ich für den weiteren Verlauf der Angelegenheit
von Constantin Wirth (Schadennummer 201 14 003011) folgende Punkte
festhalten und klarstellen:
1.
ie Korrespondenz in dieser Schadensache mit uns hat zur Wahrung einer
einheitlichen Kommunikations- und Informationslinie ausschließlich über
Sie zu erfolgen. Bitte wirken Sie hier entsprechend auf Ihre
Mandantschaft ein.
2.
Mails in Blindkopie mit uns, mir unbekannten (offenen) Adressaten sind
nicht geeignet, das von uns, mir angestrebte gute bzw. bessere
Regulierungsklima zu fördern, da in keinster Weise nachvollzogen werden
kann, an wen die Mail noch übermittelt wurde. So hat Herr P. die
Mail beispielweise auch erhalten. Ich muss Sie daher bitten, auf die
Mutter Ihres Mandanten nachdrücklich einzuwirken, dass sie davon in
Zukunft absieht, entsprechende Mails zu versenden.
3.
Informationen - auch wenn diese im Internet frei recherchierbar sind -
über mein privates, ehrenamtliches Engagement (vgl. Betreffzeile) mit
dem gegenständlichen Schadenfall und damit meiner beruflichen Tätigkeit
von Seiten Ihrer Mandantschaft zu vermischen und an einen unbekannten
Personenkreis zu senden, ist für mich in keinster Weise akzeptabel. Dies
hat strikt und ab sofort zu unterbleiben.
Im Übrigen werden wir auf die beigefügte Mail von Frau Wirth, deren Anhänge
personenbezogene, gsundheitliche Daten enthalten, die wir, ich auf diesem
Weg nicht weiterleiten können, nicht antworten.
Lassen Sie uns, sehr geehrte Frau Kollegin L., wie ich dies bei unserem
gemeinsamen Ortstermin erlebt habe, eine professionelle Bearbeitung des
bedauerlichen Falles von Constantin Wirth beibehalten. Vielen Dank.
Meine Hauptabteilungsleiterin Frrau Dr. B. und Herr P. sind
in Kopie, ansonsten habe ich keine weiteren Empfänger*innen in Blindkopie.
Freundliche Grüße
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Ein Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer
C. H.
Syndikusrechtsanwalt
Abteilungsleiter


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu